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Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das gleiche gilt für Vertragslücken.